Im Speziellen würde mich natürlich interessieren, ob diese Freistellungserklärung gerichtlich standhält und ob sie formell korrekt ist und vor allem ob die genaue Art der Nutzung hätte erklärt werden müssen (Veröffentlichung im Internet). Weiterhin meint die Gegenseite, daß aus der Vereinbarung nicht hervorgehe, an welche natürliche Person die Rechte abgegeben werden. ... Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und ich erkläre mich hiermit undwiderruflich mit einer uneingeschränkten zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung sowie den Vertrieb der von mir angefertigten Fotoaufnahmen, auch für Werbezwecke jeder Art, Datenträger und sonstige Speichermedien, einverstanden.