Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Dienstleister ist verpflichtet, ihnen einen funktionierenden Anschluss zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtabhilfe trotz Reklamationen können Sie sich bei mehreren erfolglosen Nachbesserungen vom Vertrag lösen oder die Gebühr mindern.
Eine Dokumentation ist empfehlenswert; zB durch Videoaufnahmen o.ä. dauerhaft speicherbare Medien.
Ein Schadenersatz besteht nur, wenn Sie einen konkreten, berechenbaren Schaden nachweisen können. Nur fur das nicht Funktionieren gibt es leider keine Schaden Ersatzansprüche . Wohlmöglich meinten Sie das Recht zur Minderung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen