Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Fotos im Internet

18. Juni 2012 10:29 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andre Stämmler

Guten Tag, ich habe auf Bitten hin einem Züchter vor einiger Zeit Fotos zur Verfügung gestellt. Ich habe nach einigen Problemen das Einverständnis widerrufen, da ich keinen Kontakt mehr haben wollte. Der Züchter hatte mir enorme Probleme und Kosten verursacht.
Ich habe gestern festgestellt, dass die Fotos noch immer im Netz sind. Eine erneute Bitte meine Fotos zu entfernen wurde abgelehnt da ich es ja erlaubt hatte. Mein Widerruf nicht akzeptiert. Ist es möglich hier abzumahnen und die Fotos entferne zu lassen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1.

Ich gehe davon aus, dass Sie der Urheber der Bilder sind.

Gem. § 31 UrhG kann der Urheber eines Werkes einer anderen Person die Nutzungsrechte einräumen. In welcher Weise und wie umfassend dies geschieht kann individuell bestimmt werden.

Es kommt in Ihrem Fall also darauf an, welche Rechte unter welchen Bedingungen eingeräumt worden sind. Sofern die Rechte endgültig eingeräumt wurden wird der Widerruf des Einverständnis keine Auswirkung haben. Etwas anderes gilt, wenn die Nutzungserlaubnis auch dauerhaft von Ihrem Einverständnis abhängen sollte.

Sofern Sie die Überlassung nicht schriftlich geregelt wurde, muss die Vereinbarung ausgelegt werden.

Eine abschließende Antwort wird ohne die genaue Kenntnis der Vereinbarung leider nicht möglich sein.

2.

Gesetzt dem Fall der Züchter ist nicht mehr zur weiteren Nutzung berechtigt, können Sie abmahnen.
Eine Abmahnung sollte gleichzeitig mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgen. Ich rate Ihnen diesbezüglich einen Anwalt einzuschalten. Sofern die Abmahnung berechtigt ist, sind die Kosten vom Abgemahnten zu tragen.

3.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern. Die Höhe ist vom Einzelfall abhängig. 200 € je Bild sind erfahrungsgemäß eine angemessene Höhe.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andre Stämmler, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 18. Juni 2012 | 11:35

Ja, ich bin Urheber der Bilder. Ich hatte mich bereit erklärt Fotos zu machen. Ich hatte einen Käfig erworben, davor waren Fotos des Herstellers im Netz die nicht mehr verwendet werden durften. Darauf hin wurde ich gebeten ( ich hatte gerade gekauft ) Fotos zu machen zu schicken und ich habe zugestimmt. Dies wurde per e-mail geregelt.
Was heisst nun, dass die Rechte entgültig eingeräumt wurden ? Woher weiss ich das ? Warum hat ein Widerruf hier keinen Zweck. Leider besitze ich die mail nicht mehr, da mir meine Festplatte kaputt gegangen ist, diese hat nur der Züchter die er mir nicht mehr geben wird. Ich hatte aber zugestimmt Fotos zu machen und zu schicken wenn ich dafür Zeit gefunden haben.
Ich würde nur gerne wissen ob ein Anwalt Sinn macht und was ich unternehmen kann.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Juni 2012 | 12:06

Vielen Dank für Ihre Nachfrage,

diese darf ich wie folgt beantworten.

Da Sie hier offensichtlich die Verwendung nicht explizit geregelt haben, kommt es darauf an wie die Einräumung der Nutzungsrechte auszulegen ist. Was also beide Parteien ursprünglich wollten. Wenn beide Parteien (Sie und der Züchter) davon ausgehen durften, dass die Nutzung immer von Ihrem Willen abhängen sollte, dann ist der Widerruf in Ordnung. Eine Abmahnung hätte Erfolg. Sind beide Parteien davon ausgegangen, dass der Züchter die vollständigen Nutzungsrechte an Bilder erlangen sollte (diese quasi "kauft") kann dies nicht einfach widerrufen werden.

Sie müssen also überlegen was Sie ursprünglich wollten und wie dies der Züchter verstehen durfte. Hier kann es auch darauf ankommen in welchem Rahmen das Ganze stattgefunden hat. Sind Sie z.B. gewerbliche Fotografin und der Züchter hat Sie entlohnt, ist eher davon auszugehen, dass die Nutzungsrechte exclusiv übertragen worden sind.

Ein weiteres Problem kann hier die Beweisführung werden, dass Sie überhaupt der Urheber sind. Nach Ihren Angaben, haben Sie die Bilder nicht mehr auf dem Rechner. Sie müssten also überlegen ob Sie Ihre Urheberschaft anders nachweisen können. Ggf. durch Zeugen, oder man erkennt auf den Fotos Ihr Studio bzw. Grundstück. Ansonsten wird die Beweisführung schwierig bis unmöglich.

Ein Anwalt lohnt sich, wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass sowohl Sie als auch der Züchter davon ausgegangen sind, dass die Nutzung der Fotos von Ihrem andauernden Einverständnis abhängt und Sie die Urheberschaft beweisen können. Ansonsten würde ich Ihnen von der Einschaltung eines Anwalts abraten.

Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

André Stämmler


FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER