Erbe und Erstkaufenrecht
vom 12.5.2019
40 €
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beantwortet von
Ein Notar hat ihn nun deavon abgeraten, weil das Haus dann im Fall seines Todes erstmal geschätzt werden würde und wir dann Erbschaftssteuer zahlen müssten. Welche Wege gäbe es, dies zu umgehen Bzw müssten wir in so einem Fall überhaupt was zahlen in form einer erbschaftssteuer?