Mein Kommentar, seine Beleidigungen - (straf)rechtlich relevant?
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Daher meine Fragen: 1) War meine neutrale Bewertung (mit dem dazugehörigen Kommentar) gerechtfertig resp. ist sie dies zumindest spätestens nach diesen Beleidigungen des Verkäufers? ... 3) Erfüllen seine E-Mails den Straftatbestand einer Beleidigung (§185 StGB)?