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Beleidigung durch Kollegin

13. Februar 2019 08:04 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag, ich arbeite im Sozialen Bereich. War befreundet mit eine Kollegin. Eines Tages übte Sie Kritik über eine Aussage von mir, dies war Laut und wiederholt über 5 Min lang, ich bat bestimmend es zu beenden. Anschließend fühlte sich die Kollegin von mir kontrolliert, sie schickte mir einen Artzattest, mir war zu viel, habe es mein Chef gesagt. Am folgende Tag ich Grüße Sie, im Raum die Förderlehrerin. Sie grüßte nicht zurück. Ich ging vor die Tür zum telefonieren, sie kam angerannt eroberte ihre Finger auf mich, und schrie mich an , anschließend sagte sie, du kannst mich am arsch lecken. Hatte 2 Zeugen eine war bei der erste Vorfall dabei , der andere war im Raum, vor den ich telefonieren ging.Der Arbeitgeber weigert sich die anzuhören und die Kollegin davon gestärkt fing noch mehr zu Lügen. Der Arbeitgeber verpflichtet uns 14 Tage zu warten. Von die Kollegin habe ich jetzt Angst, bin Krankgeschrieben.
Was kann ich jetzt machen ?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Ich beschränke mich bei meiner Antwort auf rein rechtliche Ausführungen.
Sie haben die Möglichkeit, Sie wegen Beleidigung und/oder Verleumdung anzuzeigen, da Sie sie zum einen formal beleidigt hat ("Arsch lecken") und zum anderen Äußerungen getätigt hat, die geeignet sind, Sie in der Öffentlichkeit schlecht zu machen, Ihrem Ansehen schaden.
Die Polizei, bei der Sie die Anzeige machen würden, ermittelt dann, gibt die Akte ggf. an die Staatsanwaltschaft ab. Meist verlaufen jedoch solche Anzeigen im Sande, sprich das Verfahren wird eingestellt oder auf den Weg der Privatklage verwiesen.

Unabhängig davon können Sie sie auffordern, eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der sie sich verpflichtet, künftig derartige Aussagen gegen Sie zu unterlassen. Dies kann man ggf. auch einklagen.
Eine solche Unterlassungserklärung will genau und rechtssicher formuliert sein. Falls Sie dies in Erwägung ziehen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt, Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 13. Februar 2019 | 14:32

Sorry, ich meinte das alles in Bezug auf mein Arbeitgeber, und mein Kranksein wegen die sinnlose Anschuldigungen, ich hatte Zeugen, muss mein Arbeitgeber sie anhören, spricht Fürsorgeplicht Verletzung? Er weigerte sich, ist nicht damit die Position des Kollegin damit begünstigt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Februar 2019 | 13:12

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie müssen für die Krankheit dem AG eine Krankmeldung vom Arzt vorlegen. Dies kann je nach Ausgestaltung im Arbeitsvertrag bereits am ersten Tag verlangt werden.
Eine Pflicht des AG Zeugen anzuhören, könnte es nur dann geben, wenn er aus dem Vorfall arbeitsvertragliche Konsequenzen ziehen will.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

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