Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ihre Bewertung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. "Artikel okay. Verkäufer war leider unfreundlich" sind subjektive Werturteile jenseits von Schmähkritik und "Keine Entschuldigung" ist eine Tatsachenbehauptung, die nach Ihrer Schilderung der Wahrheit entspricht.
2. Es ist davon auszugehen, dass sowohl zivil- als auch strafrechtlich hier deutsche Gerichte zuständig sind. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens des Verkäufers tendieren aber gegen Null.
3. Eine Aussage ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Für die Beurteilung, ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, ist auch der Zusammenhang, in dem sie erfolgte, maßgeblich. Wenn Sie in Ihren E-Mails sachlich und freundlich geblieben sind, würde ich hier dazu tendieren, die Aussagen als Beleidigung einzustufen. Allerdings kommt es im Endeffekt auf die Einschätzung des zuständigen Staatsanwalts und dann letztendlich des entscheidenden Gerichts an, welche schwer prognostizierbar ist.
Der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB
) ist dagegen wohl nicht erfüllt, da "das werden sie bereuen" zu allgemein gehalten ist.
4. Ja
5. Eigentlich keine, da ja nachvollziehbare Gründe für die Anzeige vorliegen. Eine Zeugenvernehmung würde wohl kommissarisch an Ihrem Aufenthaltsort stattfinden und als Urkundenbeweis in die Verhandlung eingeführt werden (§ 251 StPO
). Wahrscheinlich wird es aber gar nicht so weit kommen und das Verfahren gegen Auflagen eingestellt oder durch einen Strafbefehl beendet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking