Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Über 10.000 Ergebnisse für bgb anspruch

Eigentumswohnung Reservierung
vom 22.9.2017 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo, wir haben vor einer Woche eine Eigentumswohnung besichtigt. Diese war für ca. 140 000 angeboten worden, durch kleine Mängel haben wir 10 000 Euro weniger geboten. Eine andere Interessentin hat 2000 mehr geboten, wir haben dann auf 135 000 erhöht und per E-Mail ein Reservierungsantrag bekommen, sowie eine Aussage das der Eigentümer einverstanden mit dem Preis ist.
Bonusanspruch bei Betriebsübergang
vom 7.6.2017 25 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwältin
Ein rechtsverbindlicher Anspruch gegen den neuen Arbeitgeber bestünde gemäß Personalabteilung nicht. Kernfragen die sich mir stellen: (1) Greift in dem Fall <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/613a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 613a BGB: Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang">§613a BGB</a> nach dem der neue Arbeitgeber "in die Rechte und Pflichten" des Arbeitsverhältnisses eintritt? Sind hier "alte" Forderungen vor Betriebsübergang inkludiert bzw. besteht konkret betreffend den Bonus 2016 ein rechtsverbindlicher Anspruch gegen den neuen Arbeitgeber?
Gewährleistungsausschluss
vom 25.10.2010 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich habe kürzlich für mein Geschäft einen neuen Pkw-Kleinbus bem Händler A bestellt und auch bereits erhalten. Dieser PKW war eine Sonderanfertigung hinsichtlich einer nachträglich eingebauten Sitzbank in der 2. Reihe, mit der dieses Auto als Lieferwagen nicht zu bekommen war.
Forderung Honorar / Werkvertrag - Verjährung nach Mahnbescheid/Widerspruch
vom 11.8.2016 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Nun zu meinem eigentlichen Anliegen: Ich hätte im Anschluss an den Widerspruch meinen Anspruch gerichtlich einfordern müssen, habe mich aber leider bis heute nicht darum gekümmert. Nun möchte ich dies in Angriff nehmen, habe aber die Befürchtung, das inzwischen die Verjährung eingetroffen ist und ich keinerlei Ansprüche mehr habe. Da ich diesbezüglich aber unsicher bin und durch Recherche im Netz keine klare Antwort finden konnte, hier nun meine Frage: Ist mein Anspruch verjährt oder kann ich mich mit anwaltlicher Hilfe um die Durchsetzung meines Anspruches bemühen?
Beweislast bei einem absichtlich herbeigeführten Mangel ?
vom 30.12.2013 59 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Es ist so, dass ja nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels">§ 536a BGB</a> hier nur Mängel der Vermieter sich anlasten muss, die er zu verantworten hat. ... Es gibt doch die Regelung der Beweislast, wonach der, der für sich was besseres in Anspruch nehmen will ( also bessere Rechtsposition ) diese beweisen muss. ... Folgendes steht da " Betroffen wären hier beispielsweise Mieter, die aufgrund ihrer Beweislast erst einen teuren Gutachten einschalten müssen, wenn der Vermieter die Schuld am Eintritt des Mangels ablehnt ( <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 536a BGB: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels">§536a BGB</a> ) [2]" https://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe#Voraussetzungen<!
Beseitigungsanspruch fremder Abwasserrohre aus Sondereigentum
vom 25.6.2019 52 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Zwei Absätze später: "Hiernach gehören zum Sondereigentum insbesondere ... e) die Inneneinrichtungen der zum Sondereigetum gehörenden Räume wie Öfen ... sowie die Zu- und Ableitungen der Versorgungs- und Entwässerungsanlagen jeder Art von den Hauptsträngen an, soweit diese Gegenstände nicht wesentliche Bestandteile des Grundstücks im Sinne der <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/93.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 93 BGB: Wesentliche Bestandteile einer Sache">§§ 93</a> - <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/95.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 95 BGB: Nur vorübergehender Zweck">95 BGB</a> sind." Habe ich einen Anspruch, dass der Eigentümer der oberen Wohnung seine Abwasserrohre aus meinem Sondereigentum entfernt?
Nachzahlung von variablen Vergütungsbestandteilen gemäß § 11 BUrlG und § 4 EFZG
vom 25.6.2025 für 48 €
beantwortet von Rechtsanwältin
August 2025 im Rahmen eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) auf die Firma B übergehen wird. Sollte Arbeitnehmer A berechtigte Ansprüche auf Nachzahlung haben, wäre zu klären, wer für diese Ansprüche (bisheriger oder neuer Arbeitgeber) haftet. ... Ist es empfehlenswert, die Ansprüche unbedingt noch vor dem 1.
Fragen zu Testament: Nießbrauch an Erbteil und befreite Vorerbin
vom 12.5.2017 52 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Stiefmutter Frau X. ist neben meinem Bruder und mir durch Testament zu 1/3 Miterbe am Nachlass meines Vaters. Die Erbteile meines Bruders und mir sind wie folgt belastet: "Frau X. soll lebenslänglich den Nießbrauch an den Erbteilen der weiteren Miterben zustehen. Bis zum Tode der Frau X. soll die Teilung des Nachlasses ausgeschlossen sein."
Barvermögen bei Hilfe zur Pflege
vom 9.3.2019 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren Vor 1,5 Jahren hat meine Mutter (Witwe) mir 24.000.- Euro überwiesen ohne Angabe. Am selben Tag habe ich das Geld einem Freund (keinerlei Verwandtschaftsverhältnisse, wir wohnen in einer Wohngemeinschaft) überwiesen. Nun ist meine Mutter ein Pflegefall geworden und ich stelle gerade einen Antrag auf Hilfe zur Pflege, da sie selber verarmt ist.
beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Mitberechtigte oder Bruchteilsberechtigte
vom 24.9.2007 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Es ergeben sich dazu Folgende Alternativen: Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit kann für A, B, C, D als Gesamtberechtigte (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/428.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 428 BGB: Gesamtgläubiger">§ 428 BGB</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?... Bei unteilbarem Leistungsgegenstand können A, B, C und D als Mitberechtigte (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/432.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 432 BGB: Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung">§ 432 BGB</a>, KG JW 1935, 3564, Köln DNotZ 65, 646) und bei teilbarem Leistungsgegenstand als Bruchteilsberechtigte i.S. des 420 BGB (KEHE/Eickmann, § 47 Rn. 4) im Grundbuch eingetragen werden. Fällt bei Gesamtberechtigung (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/428.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 428 BGB: Gesamtgläubiger">§ 428 BGB</a>) einer weg, bleibt die beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die anderen Berechtigten bestehen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?
Erlischt die beschränkte persönliche Dienstbarkeit?
vom 26.9.2005 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Dieser eigenständige Anspruch erlischt - anders als der Anspruch aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - welcher ebenfalls einen eigenständigen dinglich (welcher aber wegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a> nach dem Tod von D, E, F und G erlischt) abgesicherten Anspruch gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks darstellt, nicht mit dem Tod von D, E, F und G sondern geht auf die Erben von D, E, F und G über (der Vertrag läuft ja bis 1.9.2000).