Sind die folgenden untenstehenden Klauseln im Vertrag einzeln, sowie im gesamten gültig? ... Tatsachen, die für einen der Mieter eine Verlängerung oder Verkürzung des Mietverhältnisses herbeiführen oder für oder gegen ihn einen Schadenersatz- oder sonstigen Anspruch begründen, haben für die anderen Mieter die gleiche Wirkung. § 27 Änderungen des Vertrages Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. § 28 Sonstige Vereinbarungen (Gegebenenfalls Zusatzblätter von beiden Parteien unterschrieben und mit Orts- und Datumsangabe versehen einkleben) Die Wohnung muss bei Auszug tapeziert, weiss gestrichen und besenrein übergeben werden. ... Das gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.