Habe ich einen Anspruch auf Erhalt von Darlehens-Kontoauszügen?
vom 19.5.2015
68 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Nach langwierigen Verhandlungen hat sich mein Bekannter im Jahr 2012 mit der Sparkasse dahingehend geeinigt, dass er im Rahmen eines Vergleichs auf seinen Darlehens-Anteil eine Zahlung von ca. 40% leistet und die Sparkasse auf ca. 60 % seines Anteils verzichtet. ... Die Sparkasse begründet ihr Verhalten damit, dass ihr für die Darlehen keine Kontoauszüge vorliegen und sie mit der Zusendung der Forderungsabrechnungen ihrer Informationspflicht nachgekommen ist.