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Abwerben von Patienten

16. Oktober 2008 14:32 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

bis vor kurzem stand ich in einem Arbeitsverhältnis mit einer Logopädiepraxis. Dort habe ich nun gekündigt und mich nun in eigener Praxis selbstständig gemacht. Nun besteht die Frage, ob ich ehemalige Patienten direkt kontaktieren ( anrufen) darf ( z.B. durch das Heraussuchen von Telefonnummern aus dem Telefonbuch etc) bzw. was ich dabei beachten muss, damit ich mich nicht wettbewerbswidrig verhalte. Macht es dabei einen Unterschied, wenn ich von den Patienten direkt aufgefordert wurde mich zu melden, sobald meine Praxis eröffnet hat? Wie verhält es sich mit dem Werben durch Verteilen von Handzetteln/Postwurfsendungen?

Mit freundlichen Grüßen

16. Oktober 2008 | 15:03

Antwort

von


(115)
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18055 Rostock
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Es ist grds. nicht unlauter i.S. des Wettbewerbsrechtes, wenn ein ehemaliger Beschäftigter versucht, Kunden seines früheren Arbeitgebers abzuwerben (OLG Hamm BB 1989, 1221 ; Piper/Ohly § 4 Rdn 11/353).

Der Arbeitgeber kann und muss sich durch Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots (§§ 74 ff, 90 a HGB ) vor Wettbewerb eines früheren Beschäftigten schützen und dafür den Preis in Gestalt einer Karenzentschädigung bezahlen. Eine solche Regelung ist, wenn sie denn getroffen wurde, in Ihrem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung enthalten.

Eine andere Bewertung ist nur geboten, wenn Ihre konkreten Vorhaben (die eingesetzten Mittel) nicht zulässig wären.

Insoweit sollten Sie aus Sicherheitsgründen auf die Telefonwerbung verzichten, da diese im Grundsatz für unzulässig erachtet wird, wenn nicht der Angerufene ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat.

Die anderen angedachten Maßnahmen sind zulässig, wenn Sie die Handzettel nicht ausgerechnet vor der Praxis Ihres alten Arbeitgebers verteilen.

___

Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren. Nutzen Sie hierzu die kostenlose Nachfragefunktion, die persönliche Beratungsanfrage oder die kanzleieigenen Kontaktmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion nur Fragen beantwortet werden können, die den Regeln dieses Forums entsprechen.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.


Mit freundlichen Grüßen

Mirko Zieger
-Rechtsanwalt-



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fax : 0381-25296961
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Rechtsanwalt Mirko Ziegler

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