Sehr geehrte Damen und Herren, ich schloss im Aug. 2005 einen DSL-Vertrag bei 1und1 mit Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ab. ... Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. ... Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden Nach meiner Interpretation kann ich diesen Vertrag nun gem. den Besonderen Bedingungen, Abs. 4.2, mit Ende Nov. 2008 kündigen (2 Monate zum Monatsende). 1und1 beharrt jedoch darauf, dass der Vertrag gem.