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Diese Antwort ist vom 08.11.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Das Widerrufsrecht ist eine Schutzregelung für Verbraucher. Wenn ein Widerrufsrecht nicht vertraglich vereinbart wurde muss auf die gesetzlichen Regelungen zurück gegriffen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie kein vertraglich vereinbarten Widerrufsrecht haben. Die gesetzlichen Regelungen sind für Geschäfte die in einer Vorort Filiale abgeschlossen werden nicht anwendbar, sodass Ihnen kein Rücktrittsrecht zustehen dürfte.
Eine Kündigung hat in der Regel längere Fristen und dürfte daher verfristet sein.
Für eine verbindliche Aussage in beiden Problemfeldern wäre eine Sichtung des Vertrages notwendig
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
08.11.2017 | 17:37
In der Änderungsbestätigung des Kabelanbieters war auch ein Widerrufsformular mit beigelegt.Mir gings im Grunde genommen darum ob mein schriftlicher Widerruf innerhalb oder außerhalb der 14 tägigen Frist laut meinen angegebenen Daten erfolgt ist.Es zählt doch das Eingangsdatum und Unterschrift des Empfängers welcher auf dem Rückschein der Post eingetragen ist,und nicht der Zeitpunkt wo der Widerruf auf dem Schreibtisch des Anbieters gelandet ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
08.11.2017 | 19:39
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Entscheidend für die Frist eines Widerrufs ist der Zugang. Dieser wird durch die Empfangsbestätigung beziehungsweise den Einwurf in den Briefkasten des Empfängers dokumentiert.
Wenn der Vertrag am 16.08. geschlossen wurde und ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestand, endet die Frist am 31.08.
Ihr Schreiben wäre folglich innerhalb der Frist eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt