Ein Nachmieter ist sofort eingezogen. 1) Nun erhielt mein Sohn ein Schreiben des Vermieters, in welchem dieser ihm mitteilte, eine übliche Abnutzung der Wohnung zugrunde zu legen und geht von 3 Jahren Mietzeit aus, in welcher Küche + Bad zu 3/5, Wohn-, Schlafräume, Fluren und Toiletten zu 3/8 und alle Nebenräume zu 3/10 als Anteil an ausstehenden Schönheitsreparaturen veranschlagt werden. ... Darin heißt es auch in einem Berechnungsbeispiel, dass die Abnutzung auch geringer sein könnte (mein Sohn ist Nichtraucher, ordentlich und war oftmals nicht in der Wohnung) und auch, dass der Mieter berechtigt ist, statt der Zahlung die Schönheitsreparaturen selbst fachgerecht durchzuführen. ... Im Mietvertrag steht unter § 15 Ziffer 1.2 „Der Mieter trägt die Kosten der Zwischenablesung der Heizungsanlage, wenn das Mietverhältnis innerhalb des Abrechnungszeitraumes aufgrund einer Kündigung des Mieters endet …".