Guten Tag, folgender Sachverhalt ist gegeben: Aus einer 10 Jahre dauernden Beziehung ist 1998 eine nichteheliche Tochter hervorgegangen, die Vaterschaft wurde anerkannt, das alleinige Sorgerecht liegt bei mir, der Mutter. ... Auf Wunsch des Vaters trafen wir eine 50/50 Betreuungsregel, so das das Kind jeweils 2 Wochen pro Monat bei dem Vater und 2 Wochen pro Monat bei der Mutter untergebracht ist.