Guten Tag, im Februar 2024 habe ich mit meiner Frau eine 2-Zimmer-Wohnung in München bezogen, eine Stadt, in der die Mietpreisbremse gilt („angespannter Wohnungsmarkt"). Beim Abgleich mit dem von der Stadt München bereitgestellten qualifizierten Mietspiegel für das Jahr 2023 stelle ich fest, dass die derzeit von uns bezahlte Nettokaltmiete ca. 250 Euro über der durchschnittlichen ortsüblichen Miete (+10%) für eine Wohnung mit derselben Quadratmeterzahl und Ausstattung liegt. ... Allerdings wurde die Wohnung vom Vormieter bei Immoscout mit der jetzigen Miete inseriert. 2.Wenn Sie in eine Neubauwohnung einziehen Die Wohnung ist laut Annonce des Vormieters aus den 1950er Jahren. 3.Wenn die Wohnung umfassend modernisiert wurde Einzig und allein die Fenster wirken relativ neu, es handelt sich aber sicher nicht um „eine Erstvermietung nach umfassender Modernisierung". 4.Wenn Sie die Wohnung möbliert mieten Die Wohnung wird unmöbliert vermietet. 5.Wenn Sie die Wohnung nur für kurze Zeit mieten Es handelt sich um einen unbefristeten Vertrag. 6.Wenn die Wohnung modernisiert wurde Ich kann hier keine Anzeichen einer Modernisierung erkennen bzw. uns wurde als Mietinteressenten nicht schriftlich mitgeteilt, dass in den letzten drei Jahren vor Beginn des Mietverhältnisses die Wohnung modernisiert wurde.