Miete / Entschädigung für Durchleitungen
vom 19.8.2010
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Problem ist. dass auf der gesamten Länge parallel zu dem bestehenden Haus, Telekom, Wasserzweckverband und Stromversorger ihre jeweiligen Leitungen durch das Grundstück führen. Dies war mir bei dem Kauf bekannt und ist entsprechend in dem Kaufvertrag vermerkt.