KFZ-Gebrauchtwagenkauf - Unterschiedliche Anzahl der Fahrzeughalter im Vertrag/Brief
vom 27.10.2017
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die exakte Formulierung im Kaufvertrag lautet „Zahl der Halter laut Fahrzeugbrief: 1". ... Ich bin der Meinung, dass die Angabe der Fahrzeughalter im Kaufvertrag falsch ist. ... Korrekt wäre gewesen, wenn das Autohaus 2 Vorhalter im Kaufvertrag angegeben hätte.