Wegen einem Punkt streite ich mich aber immer häufiger mit der Mutter - sie hat dort wesentlich höhere Unkosten bzzgl. meiner Tochter (Tagesmutter, Lebenshaltung, ...) und meine Ex will nun Kindesunterhalt nach Schweizer Recht von mir haben, was laut ihr ca. 500 EUR im Monat wären und droht mir mit einer Klage vor einem Schweizer Gericht, welches dann über ein Rechtshilfeabkommen in Deutschland "betrieben" werden würde. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Schweizer Gerichtsurteil in diesem Bezug zwischen zwei deutschen Staatsbürgern rechtskräftig ist, tatsächlich aber hat sie den Vater ihres Sohnes, der allerdings gar keinen Unterhalt zahlt, mittlerweile erfolgreich vor einem Schweizer Gericht verklagt und die Verhandlung steht im April unmittelbar bevor.