Ehegattennachzug zu Deutschen. Ausnahmefall?
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Der Antrag auf Ehegattennachzug wurde von meinem Ehemann in der deutschen Botschaft gestellt, nun habe ich gestern einen Brief von der Ausländerbehörde erhalten, dass ich Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigugen der 3 letzten Monate und einen Mietvertrag vorlegen muss. ... Mein jetziger Arbeitsvertrag ist befristet allerdings in Vollzeit.