Sehr geehrte Damen und Herren, ein Gesellschafter der als Geschäftsführer seiner GmbH angestellt ist, teilt seinem Steuerberater 2019 mit, dass er das Fahrzeug max. nur insges. 10 % privat und auf den Weg zur Arbeit benützt und er deshalb diese 1 % Versteuerung des Fahrzeuges bei seinem Gehalt nicht wünscht. Der Steuerberater teilt mit, dass - er zu Recht - davon ausgeht, dass das Fahrtenbuch handschriftlich nicht ordentlich geführt wird und daher Komplikationen zu befürchten sind. Daraufhin wird vorgeschlagen ab 1.1.2020 ein elektronisches Fahrtenbuch zu installiert -um mit dem Fahrtenbuch auf der sicheren Seite zu sein.