salvatorische klausel
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
habe am 17.06.2008 einen fitnessvertrag abgeschlossen.wöchentlicher beitrag 19.99, seit dem 2.06.2009 zahle ich wöchentlich 9.99, da ich nur alle 14 tage konnte.in meinem fitnessvertrag gibt es keine AGB nur eine salvatorische klausel, heute bekam ich von meinem hausarzt ein attest, daß ich unter chronischen schmerzen in der wirbelsäule leide, die dauer der erkrankung ist nicht absehbar. es steht in dem vertrag auch nicht die kündigungsfrist, sondern nur die dauer der mitgliedschaft von 100 wochen. meine frage: reicht dieses attest aus oder muß ich noch etwas anderes abgeben,