Sehr geehrter Fragesteller,
hier kommt es auf die genauen Regelungen im Vertrag an.
Allerdings hat das OLG Dresden selbst einen Vertrag mit 3 monatiger Kündigungsfrist für unangemessen gehalten, nachdem die Studentin in diesem Fall nach Erhalt der Prüfungsergebnisse - wie bei Ihnen- gekündigt hatte.
OLG Dresden, Urteil vom 28.06.2019 – Az.: 2 U 273/19
Daher sollte die Zahlung der Gebühr mit Verweis auf dieses Urteil (schriftlich) verweigert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
08.11.2021
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13:44
Antwort
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