Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Aufgrund des ärztlichen Attestes können Sie den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund nach § 314 BGB
fristllos kündigen.
Wenn das Fitnessstudio sich nicht kooperativ zeigen sollte, empfehle ich sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Diese Antwort ist vom 06.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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ist so ein vertrag überhaupt wirksam, wenn keine AGB angegeben sind und was bedeutet dieser paragraph für mich , die salvatorische klausel ist auch ein rätsel für mich, es steht auch in dem vertrag,der berater ist nicht befugt mündliche nebenabreden oder zusagen zu vereinbaren, die im vorliegenden vertrag nicht schriftlich festgehalten sind, in dem vertrag steht nicht, das ich jetzt 9,99 euro die woche zahle, das wurde am telefon mit mir vereinbart, habe das aber nicht schriftlich
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.
Auch mündlich geschlossen Verträge sind gültig und einzuhalten.
Jedenfalls steht Ihnen aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bitte überlassen Sie mir per E-Mail den Fitnessvertrag. Ich werde diesen kurz in Augenschein nehmen und mich bei Ihnen wieder melden. Weitere Kosten wären für Sie damit nicht verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth