Insolvenzverfahren, Ablehnung einer Forderung weil eigenkapitalersetzend
vom 24.2.2022
für 80 €
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - Insolvenzverfahren GmbH B Eröffnung September 2021 - GmbH A war Gesellschafter an GmbH B, Beteiligung ca. 7%. - GmbH A hat im Mai 2021 ein Wandeldarlehen in Höhe von 2500 EUR an GmbH B gewährt - Alleingesellschafter-Geschäftsführer von GmbH A war als Angestellter beschäftigt in GmbH B bis Januar 2020 - GmbH A hat innerhalb des Insolvenzverfahrens eine Forderung in Höhe des Wandeldarlehen plus Zinsen angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat nun die Forderung "in voller Höhe vorläufig bestritten." mit der Begründung "eigenkapitalersetzend". Liegt der Insolvenzverwalter richtig?