Notarvertrag OK?
vom 6.8.2008
50 €
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Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, die Verkäuferseite handelt vorsätzlich. ... Hinsichtlich der Räumung des Vertragsobjektes unterwirft sich die Verkäuferseite - mehrere als Gesamtschuldner - gegenüber der Käuferseite der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde. 8.Die Kosten der Beurkundung, der Auflassung, der Eintragung im Grundbuch, Genehmigungsgebühren sowie alle sonstigen Kosten, die aus Anlass und der Durchführung des vorliegenden Vertrages erwachsen, werden von der Käuferseite getragen.