Widerspruch gegen eine Beihilfebescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung
Die Krankenhausrechnung in Höhe von 3887,37 Euro wurde durch die DBV- Winterthur- Versicherung mit vollen 30 % erstattet. Die Beihilfestelle Düsseldorf kürzte ihre 70%- Leistung mit dem Bescheid vom 18.01.2008 um 832,48 Euro mit folgender Begründung: „Sie machen Aufwendungen für eine Behandlung in einem Krankenhaus (Privatklinik) geltend, das nicht nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_V/108.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 108 SGB V: Zugelassene Krankenhäuser">§ 108 SGB V</a> zugelassen ist.