ich bin seit 3 jahren geschieden, es bestehen gegen mich seit 2000 drei unterhaltstitel in einer gesamthöhe von 598 €. 2002 scheiterte ich in meinem bist dahin gut bezahlten arbeitsverhältnis und teilte der kindesmutter mit, dass ich nur noch 320 € mon.zahlen kann, was ich auch seitdem regelmäßig tue, seit 2004 bin ich wieder verheiratet, mit kind im haushalt (kein eigenes o. adop.) nachdem ich mich beruflich weiterqualifizieren konnte, habe ich wieder einen (befristeten)arbeitsvertrag:als bezirksleiter einer versicherung (außendiensttätigkeit, rekrutieren,einarbeiten verkaufsbegleitung, coachen neuer mitarbeiter) dabei verdiene ich ca. 1600 € netto. darin enthalten sind auch alle pauschalen bezüge für spesen und fahrtkosten, ich habe nachweislich einen fahrtweg von (hin+rück)100km zur geschäftsstelle + weitere außendienstfahrten und eine finanzierung für das zu 80%beruflich genutzte kfz zu tragen nach meiner bitte, gegen den zu zahlenden regelbeitrag gem. titel, einer mangelfallberchnung zuzustimmen und eine rückzahlungsvereinbarung über aufgeaufene 6800€ unterhaltsschuld zu treffen, hat die kindesmutter ein zahlungsverbot beim arbeitgeber mit einem freibetrag von 600€ veranlasst sowie verlangt ich solle ein zweites arbeitsverhältnis eingehen wie verhalte ich mich um : 1. die mangelfallberechnung korrekt durchzuführen und erfolgversprechend einzubringen ? 2.einen nachweis zu erbringen, dass meine arbeit mich voll und ganz beansprucht und kein 2.-job möglich ist(geregelte az gibt es nicht, ich werde rein betreibswirtschaftlich bertachtet)?