Zahlung unter Vorbehalt der Lieferung frei Baustelle
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
.; NJW 1999,494, 496) unterschiedliche Bedeutung haben: Im allgemeinen will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 208 BGB a.F. / § 212 Abs. ... Ein Vorbehalt dieser Art stellt die Ordnungsmäßigkeit der Erfüllung nicht in Frage. Anders ist es, wenn der Schuldner in der Weise unter Vorbehalt leistet, daß den Leistungsempfänger für einen späteren Rückforderungsstreit die Beweislast für das Bestehen des Anspruchs treffen soll.