Neuer Motor, undicht, Kolbenschaden, unzureichende Garantieleistung
vom 8.8.2006
100 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jens Jeromin / Dortmund
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von einem guten Bekannten, der ein Motorradgeschäft besitzt, einen neuen Motor im letzten Jahr bestellt und eingebaut bekommen. Nach ca. 2000 Kilometer wurde er undicht. Auf Nachfrage beim Großhändler bekam meine Werkstatt die Auskunft, daß er die defekten Dichtungen zugesandt bekäme und er die Arbeiten erledigen solle.