Die anderen Häuser, die meine Oma hat, würde ich ja dann u.U auch nicht erben, wenn sie diese auf ihre anderen Kinder überträgt und es keine Nutzuniessung gibt, die sie dann daran hindert, dass ich nach zehn Jahren nichts mehr bekomme ! ... MEine Mutter teilte mir mit, dass sie damals mit einem Anwalt ihres Vertrauens darüber diskutiert hat und er ihr sagte, dass meine Großmutter auf die Nutzbiessung verzichten muss, dazu das Haus überschreiben muss und dann noch zehn Jahre warten muss, so dass ich dann von meiner Großmutter nichts mehr auch kein Pflichtteil mehr zu erben habe. ... Falls dies wirklich so ist und ich dies beim Tode meiner Oma durch Testament erfahre, kann ich dann die in der Zeit, wo ich schon Eigentümer war angefallene Mieten einfordern oder muss ich jetzt schon was wegen etwaigiger Verjährungen unternehmen ?