HausgeldZahlung bei Leerstand von WEG
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Guten Tag, wir haben einen Mahnbescheid erhalten über nicht gezahltes Wohn-/Hausgeld einer Eigentumswohnung im Zeitraum von 1/2008 bis 11/2008. Diese war zu diesem Zeitpunkt in meinem Besitz (Leerstand seit Ende 2007 wegen Plänen des Verkaufs).Verwaltet wurde diese Wohnung durch eine Hausverwaltungsfirma welche von dem Leerstand wusste und mich bezgl. der ausstehenden Zahlungen bis heute nie angemahnt hat. ... Die Wohnung stand leer und der Verkauf war bereits Anfang 2008 beurkundet.