Mutterschaftsgeld wie wird berechnet ?
vom 1.4.2020
für 53 €
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau war und ist als Erzieherin tätig, der Vertrag läuft noch bis zum 31.07.2020. ... Ab dem 15.03 rutscht Sie in den Mutterschutz und erhält Mutterschaftsgeld, 390€ von der Krankenkasse (Höchstsatz ) der Rest sollte vom Arbeitgeber aufgestockt werden auf der Durchschnittliche Nettogehalt der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz. Meine Frage lautet, wird das Durchschnittliche Gehalt vor dem Beschäftigungsverbot( 06.09.2019) genommen oder das vor dem normalen eintreten in den Mutterschutz ?