neuer Nebenjob bei Kurzarbeitergeld
vom 4.4.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Jetzt möchte ich einen Nebenjob aufnehmen (nicht systemrelevant, kein Minijob--> daher Steuerklasse 6), bei dem ich 1435 brutto (899 netto) erhalten würde. ... Meine Frage: Werde ich dabei mit Steuerklasse 6 nicht zweimal "benachteiligt"? Zum einen, weil die Lohnsteuer bei Steuerklasse 6 ohnehin schon hoch ist, zum anderen (und das ist jetzt das Wichtigste), weil bei der Anrechnung zu meinem Kurzarbeitergeld ja nur das Bruttogehalt gesehen und mit Steuerklasse 1 weitergerechnet wird (Fall 1) Oder wird bei der Berechnung des KUG dann unterstellt, ich hätte die 899 netto in Steuerklasse 1 verdient?