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Steuer Immobilie mehrere Eigentümer

11. Juni 2020 11:38 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


21:05

Guten Tag! Meine Mutter besitzt eine Wohnung, zusammen haben wir ein Haus, sie zu 3/4 ich zu 1/4.

Meine Mutter ist dement, allerdings nur vergesslich, da sie Steuerberaterin war, versteht sie solche Zusammenhänge auch komplett.

Da beide Immobilien leerstehen und Kosten verursachen wollen wir nun vermieten. Meine Mutter hat ein hohes Einkommen ( drei Renten, 1Pension) ich dagegen habe eine günstigere Steuerklasse und weniger Einkommen.

Sie wünscht eine Schenkung ( es gibt keine weiteren Erben) damit ich vermieten kann und wir nicht soviel Steuern darauf zahlen da wir die Mieteinnahmen dringend als Rücklagen für mögliche Reperaturen etc. brauchen.

Ich habe große Sorge dass der Notar aber meine Mutter für nicht mehr geschäftsfähig hält und ein Arzt das möglicherweise auch bestätigt da sie nur in vertrautem Rahmen gut ",sortiert" ist, durch mehrere Wohnortwechsel in den letzten 6 Monaten nennt sie zB immer noch ihre alte Adresse.


Meine Frage: ich wollte, da Schenkung schwierig erscheint, ihre Wohnung und die Hausanteile von ihr mieten ( über 67 %) und dann zum ortsüblichen Höchstmiete vermieten; jeder von und würde seine Mieteinnshmen regulär versteuern.

Nun habe ich gehört, dass es sich um ein "Scheingeschäft"handelt.

Ich selber vermiete aber auch eine Wohnung an eine Agentur, die wiederum meine Wohnung zu einer höheren Miete fest vermietet.

Das müsste dann ja auch um ein "Scheingeschäft" handeln

Wenn dies aber als Gewerbe ( nur nicht als Privatperson) zulässig wäre, dürfte ich dann auch vermieten wenn ich es als " angemeldetes Gewerbe" untervermiete?
Oder wäre das auch unzulässig?

MfG





11. Juni 2020 | 12:02

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

sehr gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass die Schenkung, wenn auch im Zweifel mit höherem Aufwand, schon realisierbar wäre. Probieren sollte man das.

Ihre Alternative wäre ebenso denkbar. Es handelt sich nicht um ein Scheingeschäft. Vertraglich lässt sich da einiges gestalten. Die Geschäftsfähigkeit Ihrer Mutter wäre allerdings auch hier relevant.

Ich schlage vor, dass wir nächste Woche telefonieren, um mögliche Gestaltungsvarianten zu besprechen. Wäre das in Ihrem Sinne?

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 11. Juni 2020 | 12:45

Sehr geehrter Herr Krämer!

Bitte nennen sie mir die Kosten für eine weitere Beratung, käme die Rechtsschutzversicherung meiner Mutter in Frage?

Herzlichen Dank für ihre schnelle Rückmeldung!

MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Juni 2020 | 21:05

Sehr geehrte Fragestellerin,

weitere Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht. Ich sehe das Telefonat vollkommen vom Rahmen dieser Erstberatung gedeckt an.

Herzliche Grüße
Michael Krämer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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