Unterhaltsabänderung - Steuererstattungen aus den Vorjahren relevant?
vom 27.5.2007
100 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Aktuell (05/07) hat der Richter einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, in dem die Steuererstattungen aus 04 und 05 meinem unterhaltsrelevanten Einkommen aus 06 hinzugerechnet werden. ... Gemäß Steuerrecht kann ich nämlich zumindest Teile dieser Kosten steuermindernd geltend machen. ... Dadurch liegt mein realer Selbstbehalt nach Abzug des Unterhalts für ein Kind und die Ex-Ehefrau jedoch unter 890,-€.