Neuer Mietvertrag - Können wir die Heizkosten umlegen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Nach dem Besichtigen und Ausmessen der Wohnungen haben wir mit Beginn 01.10.2008 neue Mietverträge mit aktueller m²-Angabe und dementsprechend höherer neuer Miete gefertigt, die die Mieter auch unterschrieben haben. ... Meine Frage dazu ist, ob wir mit Unterschrift unter die neuen Mietverträge nun auch die Sperrfristen und Kappungsgrenzen neu beginnen oder ob wir rückwirkend trotzdem die 3 Jahre beachten müssen wegen der 20 % Grenze? ... Der neue Mietvertrag weist jedoch den Bezug aud § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung aus.