Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam?
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Der Vermieter reagiert nicht auf Aufforderungen zur Mängelbeseitigung. ... Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreperaturen nach dem vorstehenden Fristenplan noch nicht fällig, so hat der Mieter nur einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhälnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreperatur verursacht hätte. ... Kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter auf eigene Kosten fachgerecht auszuführen, soweit die Schäden nicht vom Vermieter zu vertreten sind. 4.