Darf ich die Miete mindern, wenn ich Mängel im Bad nicht beseitigt werden?
vom 29.9.2007
20 €
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seit 01.09.2007 habe ich eine Wohnung angemietet (in Berlin) es wurde mir zugesichert das Badewanne WC und das undichte Abflußrohr im Bad gewechselt werden.Inzwischen war der Schornsteinfeger da und hat festgestellt das das Rohr von der Gastherme durchgerostet ist und die Therme nicht mehr benutz werden darf ( Warmwasser und Heizung läuft über Gastherme ) Ferner wurde vor 1 Woche festgestellt das die Elektrischen Leitungen überprüft werden müssen-dieses war eine Mängelmeldung vom Vormieter ( Sicherung springt laufen raus )Darf ich die Miete mindern-die Hausverwaltung ist nie erreichbar-habe aber email von HV das Sanitäre einrichtungen ausgewechselt werden.