Kündigung eines Mietvertrages durch den Eigentümer, der nicht Vermieter ist.
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
(Eigentümerin) Eigentümer der Wohnung war und ist, wie schon oben genannt, die Ehefrau. Jetzt kündigt die Ehefrau (Eigentümerin) fristgerecht und schriftlich den Mietern die Wohnung, wegen Eigenbedarfs da nunmehr die "schlechten Zeiten" der Ehe anbrechen. ... Der Ehemann, der den Mietvertrag damals abgeschlossen hat, tut NICHTS, und ist auch nicht zu einer Kündigung zu bewegen, da er die Wohnung ja nicht benötigt.