Räumungsklage vor Zustellung der Kündigung
. - RA des Vermieters hat am 25.10.04 beim Amtsgericht gegen mich Klage wegen Räumung und Zahlung erhoben. - RA des Vermieters hat am 28.10.04 beim Amtsgericht die Klage zurückgenommen und beantragt mir die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. ... Jannuar 2005 im beiderseitigen Einvernehmen aufzulösen - Das Amtsgericht hat mir am 18.12.04 die Klageschrift zugestellt und mich aufgefordert, die Klage schriftlich zu erwidern. 1) War die Klage zulässig und muss ich somit die Verfahrenskosten tragen? 2) Falls die Klage nicht zulässig war, würden dann die Kosten für meine anwaltliche Beratung und Vertretung vom klagenden Vermieter zu tragen sein?