Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, vor dem zuständigen Amtsgericht auch ohne Anwalt eine Klage einzureichen. Allerdings gibt es zahlreiche Formalien, die hierbei zu beachten sind und die ein Laie u. U. nicht kennt. Es besteht damit ein gewisses Risiko, den Prozess zu verlieren, auch wenn der Anspruch, den Sie einklagen, besteht.
Der sicherer Weg wäre, einen Anwalt mit der Prozessführung zu beauftragen. Da im Zivilprozess derjenige, der den Prozess verliert, auch die Kosten des Gegners erstatten muss, ist das Risiko für Sie überschaubar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir sagen, welche Kosten mit Anwalt ca. auf mich zukommen würden?
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei einem Streitwert bis 1.000 € liegen die Prozesskosten für die I. Instanz ohne einen Vergleich (Gerichts- und Anwaltskosten für beide Parteien) bei insgesamt knapp 700 €. Davon entfallen auf jeden Anwalt rund 260 € und auf die Gerichtskosten 159 €.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel