Muss ich die Anwaltskosten und Gerichtskosten tragen
18.09.2013 17:47
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zu diesem Thema schon mal eine Frage gestellt.
Aber es hat sich einiges getan.
Anfang August hat ein Kunde bei mir einen gebrauchten Drucker gekauft den ich versehntlich falsch angeboten habe.
Ich habe den Käufer für die Rückabwicklung um folgendes gebeten.
Er sollte mir die Statusseiten ausdrucken wo ich den Zählerstand so wie die Verbrauchsstände drauf sehen kann, damit es am ende keine probleme gibt.
Diese brauchte ich, um eine Nutzungsentschädigung aus zu schliesen.
Es würde mich nichts bringen wenn der Kunde 1 Mio Seiten mit dem Gerät gedruckt hat und ich ein Defektes Gerät zurück nehme.
BGH (Az:
VIII ZR 243/08)
Dies wollte er nicht nach kommen und da er einige hundert KM weit weg wohnt konnte ich auch nicht einfach so hin fahren.
Das Ausdrucken dieser Statusseiten dauert 30 sek, und ich habe ihm von 01.08.2013 bis vorgestern versichert das dem Austausch nichts im wege steht, sobald ich die Seiten habe.
Er sagte dies wolle er nicht nach kommen.
Vorgestern teilte er mir mit, das er bereits einen Anwalt eingeschaltet hat sowie eine Klage beim AMtsgericht eingereicht hat.
Ich habe von seinem Anwalt noch kein schreiben erhalten.
Aufjedenfall habe ich den Anwalt dann angerufen und ihn die Situation erklärt, dier teilte mir dann mit das er mit seinem Mandanten nochmals reden will.
Heute bekamm ich dann endlich die Statusseiten und folgende Email
Sollte Ihnen an einer zügigen Rückabwicklung des Kaufvertrages gelegen sein, fordern wir Sie auf, den bereits verpackten und transportbereiten Drucker bei unserem Mandanten durch ein Speditionsunternehmen schnellstmöglich, spätestens jedoch bis Mittwoch den 25.09.2013, abholen zu lassen. Herausgabe erfolgt erst nach Zahlungseingang von EUR 1.190,80 (EUR 876,00 Hauptforderung; EUR 53,00 Gerichtskosten; EUR 261,80 Brutto Anwaltskosten). Ungeachtet dessen wird diesseits das Klageverfahren weiter betrieben, bis Sie vorgenannten Forderungen nachgekommen sind.
Ist das so richtig?
Muss ich das Gerät vorab zurück zahlen.
Habe ich die Kosten des Anwaltes und des Gerichtes zu tragen?
Ich habe immer wieder gesagt, insgesammt 33x, das ich nur die Statusseiten haben will und das ich dann die Rückabholung sofort in die Wegeleite.Er sagte mir das er keine lust darauf hat.
Jetzt mit einem Anwalt hat er es getan und ich soll nochmals 400€ drauf bezahlen?