Hier die Fakten: -Die Kinder lebten stets bei der Mutter -Wir hatten getrennte Wohnsitze, wirtschaftliche Haushalte und getrennte Bankkonten -Ich zahlte in der gesamten Zeit Unterhalt (jedoch ohne gerichtl. Unterhaltstitel) -Auf der Beziehungsebene war unser Verhältnis „on-off", ich verbrachte aber regelmäßig Wochenenden bei meiner Frau -Wir wurden gemeinsam steuerlich veranlagt (Klassen 3 und 5) 1) Ist es möglich, dem Jugendamt gegenüber eine Trennung zu argumentieren, trotz der Steuerklassen 3 und 5? (Die Steuerbescheide liegen dem Amt bereits vor, trotzdem wirft es diese Frage nun selbst auf) 2) Wenn meine Frau die Trennung argumentiert um einer Nachzahlung an das Jugendamt zu entgehen, kann letzteres dann das Finanzamt informieren bzgl. der Trennung und könnte dies zu einer rückwirkenden Anpassung der Steuerklassen für diese Jahre auf „dauerhaft getrennt lebend" führen?