Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:
Die Trennung von Ihrem Freund wird nicht dazu führen, dass Sie das Sorgerecht verlieren. Da Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, steht Ihnen zunächst sowieso die alleinige Sorge zu. Sie müssen diese also nicht beantragen. Der Kindesvater kann aber die gemeinsame Sorge beantragen und diesem Antrag ist auch stattzugeben, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht. Das ist aber auch das einzige Kriterium und nicht, ob die Beziehung noch fortbesteht oder nicht.
Es wird für die Entscheidung, ob der Kindesvater ebenfalls das Sorgerecht erhält, also allein darauf ankommen, ob das Kindeswohl dadurch gefährdet wird - und dazu ist es entscheidend, wie sich der Kindesvater für das Kind interessiert, nicht, wie und weshalb Sie die Beziehung beendet haben.
Die Trennung wird eher dafür sprechen, dass er die gemeinsame Sorge nicht erhält, wenn er sich gar nicht um das Kind kümmert.
Sie können also jetzt nichts falsch machen, wenn Sie den Schritt vollziehen, zu dem Sie sich offenbar bereits entschlossen haben. Diesen müssen Sie natürlich nicht begründen. Es reicht doch aus, dass Sie die Trennung wollen. Einen Anspruch auf eine Begründung hat ihr Freund nicht - allenfalls moralisch, aber dazu ist dieses Forum hier der falsche Ort.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt