Sehr geehrter Fragender,
auf Ihre Fragen möchte ich wie folgt antworten:
1. Umgang Kinder
So wie ich Ihren Sachverhalt verstehe, ist die Trennung erst in diesem Juli vollzogen worden. Eine Scheidung, die über das Personensorgerecht für die Kinder entscheiden würde, hat wohl noch nicht stattgefunden.
Darüber hinaus haben sie ein Umgangsrecht mit Ihrer Frau getroffen, dass Ihnen ca 40 % der Zeit Ihrer Kinder sichert.
Vor diesem Hintergrund kann man durchaus bejahen, dass es im Rahmen der Scheidung einer Chance gibt, dass Ihnen - wenn Sie dies wünschen - die Kinder zugesprochen werden. Dabei müssten Sie dann jedoch vor Gericht klarstellen, wie Sie dann die Sorge für die Kinder mit Ihrem Beruf vereinbaren wollen. Näheres hierzu wird Ihnen Ihr Anwalt sagen, den Sie im Rahmen der Scheidung unbedingt einschalten sollten.
2. Unterhalt
Gemessen an der Düsseldorfer Tabelle müssten Sie für Ihre Kinder EUR 199 (3 Jahre) bzw. EUR 241 zahlen; insgesamt mithin EUR 440. Dabei geht die Düsseldorfer Tabelle jedoch davon aus, dass die Kinder allein von einem Partner betreut und versorgt werden, während der andere Partner "nur" Unterhalt zahlt. Da dies auf Ihren Fall nicht zuzutreffen scheint, müsste man hier die Berechnung des Unterhaltes hier abweichend von der Regel vornehmen. Das genaue Ergebnis lässt sich jedoch in diesem Rahmen nicht feststellen. Es wird jedoch irgendwo zwischen EUR 150 und EUR 440 liegen.
Ehegattenunterhalt werden Sie keinen zahlen müssen, da beide Ehegatten gleich viel verdienen.
3. verbleibende Geldbeträge
Ihren Kindern gegenüber haben Sie einen Anspruch auf einen Selbstbehalt von EUR 840. Der Ehefrau gegenüber beträgt der Selbstbehalt EUR 920.
Die Ehefrau müsste sich (wohl) an den ehebedingten Sanierungsschulden beteiligen, so dass hier EUR 90 von Ihrer Frau an Sie zu zahlen wären.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
- Rechtsanwalt -