Sachmangel an Gebrauchtwagen, Händler verweigert die Nachbesserung
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Grasel / München
Zitat: "Dadurch, das ich bei einem anderen Händler war hätte dieser besser prüfen müssen". (Händler hat aber gar keinen Fehler festgestellt bzw. ausgelesen) Kostenfreie Nachbesserung wird abgelehnt. Meiner Ansicht nach habe ich doch jetzt bei abgelehnter Nachbesserung das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten (Rückabwicklung).