Kosten des Klageerzwingungsverfahrens
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Nachdem dem Einwand der Staatsanwaltschaft bezüglich unzureichender Darstellung durch eine detailliert begründete Schilderung in Form einer erneuten Strafanzeige begegnet und der Einstellung mit einer inhaltsgleichen Beschwerde widersprochen wurde, teilte die Staatsanwaltschaft mit, „weder dieses Schreiben, noch die gleichzeitig eingelegte Beschwerde enthalten neue Sachverhalte oder neue Beweismittel" und „ … enthält keine zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten …" Und die Generalstaatsanwaltschaft lehnte die Beschwerde mit einer nach dem Wortlaut in jedem Beschwerdefall verwendbaren Textbaustein-Formulierung – ohne jeglichen Bezug zum Einzelfall – pauschal ab: „Ihre Beschwerde gegen die oben bezeichnete Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft weise ich zurück. ... Die von Ihnen vorgetragenen Umstände belegen das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Straftat jedoch nicht.