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Diese Antwort ist vom 25.08.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gehen Sie sofort zum Einwohnermeldeamt und melden sich um, um noch Schlimmeres zu verhindern! Reden Sie mit dem Amt, vielleicht gibt es ja gut Gründe, wsrum Sie es nicht geschafft haben und die sehen von einer Anzeige ab. Sollte doch eine Anzeige erfolgen, sagen Sie nichts und schalten sofort einen Anwalt ein.
Es ist allerdings keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit- Sie wären also nicht vorbestraft!
Wie Sie allerdings auf die 1000 Eur erschließt sich mir nicht - eine Geldbuße hängt z.B. auch von Vorstrafen, der Dauer des Verstoßes und dem Einkommen ab.
Daher kann ein anwalt helfen, die Busse zu gering wie möglich zu halten!
Von falschen Bescheinigungen rate ich absolut ab, Sie machen es nur noch schlimmer - denn das wäre eine Straftat und Sie ziehen Ihre Vermieter mit rein!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
29.08.2018 | 19:08
Die Höhe Bußgeld-Zahlung von bis zu 1000€ kursiert im Internet und bezieht sich auf die Reform des Meldegesetzes in 2015. Bsp.: https://news.immowelt.de/n/2835-neues-meldegesetz-ab-november-vermieter-muessen-einzug-bestaetigen.html
Siehe auch hier Paragraph 54: http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
Meine Frage zielte u.A. darauf ab, ob sich daraus, dass die "Nichtmeldung" bereits vor 2015 stattfand, ergeben könnte, dass Bußgelder aus zwei Gesetzeslagen veranschlagt werden? Könnten Sie dies bitte einmal prüfen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29.08.2018 | 22:08
Es ist ein Dauerdelikt, also Sie begehen es quasi derzeit jeden Tag, daher wird heutiges Recht angewandt. Die Tat ist ja auch noch nicht beendet und das Bussgeld steigt, je länger Sie die Verfehlung tun.
Auf Höhen im Internet würde ich mich überhaupt nicht verlassen - jeder Fall ist anders: Vorstrafen, Länge Vergehen, individuelle Kenntnisse und Umstände, ob mit oder ohne Anwalt spielt auch oft eine Rolle, also ob der Anwalt gut verhandelt hat, selbst das einzelne Amt ist entscheidend, wie dort die Höhe vom Amt festgelegt wird.