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Eventuell Plagiat an Privat verkauft

21. Januar 2023 11:01 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Ich habe eine Tasche bei Ebay eingestellt gehabt. Text, edle Bulgari Tasche. Zum Sofortkauf von 350 Euro. In der Beschreibung stand das ich darum bitte vor dem Kauf angeschrieben zu werden zwecks Bezahlung und Versand. Des weiteren schrieb ich…… Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme. Eine Dame kaufte die Tasche durch die Sofortkauf Möglichkeit. Da mir jedoch die Ebay Gebühren zu hoch waren und ich mir auch etwas unsicher war brach ich den Kauf ab wodurch die Dame natürlich auch ihr Geld von EBay zurück bekam. Ich bekam eine Bestätigung von EBay das der Kauf abgebrochen wurde und ich mich um nix weiter kümmern muss. Soweit so gut. Ich schrieb ebenfalls über EBay die Dame an und wies Sie darauf hin das ich den Kauf doch abgebrochen habe da mir die Gebühren auch zu hoch seien. Sie antwortete mir über EBay das die Gebühren immer so hoch seien und schrieb bitte schreib…… lassen sie uns privat kommunizieren…… und gab mir Ihre Email. Ich schrieb sie nun privat an. Sie wollte die Tasche kaufen für 350 Euro. Ich schrieb ok Bezahlung via Paypal Freunde, Banküberweisung oder Abholung. Das wollte sie alles nicht. Sie machte den Vorschlag per Nachnahme. Mir war das recht. Sie erhielt die Tasche und hier beginnt das Problem. Sie schrieb die Tasche sei ein Fake und sie wolle ihr Geld zurück. Sie droht mit Anzeige bei der Polizei und das sie mich bei Bulgari meldet. Sie macht mir den Vorwurf mit Plagiaten zu handeln. Verlangt wie gesagt Geld zurück oder eine original Bulgari Tasche. Sie schreibt Sie kennt sich sehr gut aus. Ich habe tatsächlich keine Ahnung ob die Tasche ein Plagiat ist. Warum hat sie nicht nach einer Rechnung gefragt oder wenn Sie sich so auskennt ob es ein Original ist. Was habe ich nun zu erwarten und was habe ich für rechte und Pflichten ihr gegenüber? Kommt Sie mit einer Anzeige durch? Habe ich auch die Möglichkeit ihr Druck zu machen und mit Anzeige zu drohen? Ist überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen? Eine Anzeige oder ähnlichen Ärger möchte ich mir wirklich nicht leisten. Bin aber auf der anderen Seite auch nicht bereit auf Ihre Forderungen ein zu gehen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Sie haben sich über die Sache und den Preis geeinigt.

Sie müssten zunächst selber wissen, ob es ein Plagiat ist - ich gehe davon aus, dass Sie diese wohl selber bei Ebay oder ähnlich gekauft haben. Bitte tragen Sie hier näher vor.

Sie können tatsächlich eine Abmahnung von Bulgari erhalten, wenn das dort gemeldet wird - Kosten ca. 800-1200 €.

Zudem könnte eine Anzeige wegen Betruges erfolgen, dieses aber nur, wenn Sie wussten, dass es ein Plagiat ist. Daher müssen Sie schnell herausfinden, was Sie selber gekauft haben. Denn nur bei Vorsatz haben Sie eine Straftat begangen.

Behalten darf die andere Seite die Tasche nicht. Sie hat das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zudem muss Ihnen die Möglichkeit der Prüfung gegeben werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 21. Januar 2023 | 11:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort

Nein, ich habe die Tasche nicht bei Ebay gekauft. Ich habe auch nicht mehr die Möglichkeit zu klären ob es ein Original ist oder wie die Käuferin behauptet nicht. Ich hatte mich natürlich auch bereits belesen und dachte es wäre auch wichtig ob ich Original geschrieben habe oder halt nix dazu in der Beschreibung steht. Darf die Käuferin mir also drohen? Das kann doch nicht sein. Sie kauft eine Tasche und ich hab nun das Problem an der Backe? Ich muss doch ihr gegenüber auch Rechte haben? Ich traue dieser Dame nicht. Darf ich ihr schreiben das ich sie ebenfalls wegen Verleugnung Anzeige? Wenn ich die Tasche zurück nehmen muss ist es ok wenn ich verlange das Sie mir erst die Tasche schickt und ich ihr dann das Geld erstatte? Ein paar Paragrafen um ihr zu antworten würden mir schon helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Januar 2023 | 12:10

Sobald Sie geschrieben haben Bulgari, wir suggeriert, dass diese von Bulgari ist - davon abgesehen, dass der Verkauf von Plagiaten auch als Plagiat benannt gar nicht zulässig ist. Hätten Sie also geschrieben "Plagiat Bulgari" wäre ein Verkauf nicht zulässig gewesen.

Darf die Käuferin mir also drohen?
Drohen darf Sie nicht, aber sie darf es machen bzw. in Aussicht stellen. Sie darf nicht schreiben: wenn sie nicht..., dann.....das wäre eine Nötigung. Schreibt sie aber nur, dass sie sie anzeigt, so ist das eine Tatsachenfeststellung und das darf sie.

Das kann doch nicht sein. Sie kauft eine Tasche und ich hab nun das Problem an der Backe?

Naja, Sie haben ja Bulgari geschrieben, damit implizieren Sie die Echtheit.

Ich muss doch ihr gegenüber auch Rechte haben? I
Ja, Sie haben das Recht zu untersuchen, ob die Tasche echt ist. Ich hatte das geschrieben, dass Sie das nachforschen sollten, weil Sie entweder Ansprüche gegenüber der Person hätten, von der Sie die Tasche haben, ich gehe aber nunmehr davon aus, dass es ein Plagiat ist - echte Taschen kann man nur im Laden kaufen, selten bei Ebay (leider).

Ich traue dieser Dame nicht.
Es kann sein, dass diese für das Unternehmen arbeitet - Testkäufe sind üblich.

Darf ich ihr schreiben das ich sie ebenfalls wegen Verleugnung Anzeige?
Nein, nur wenn Sie sicher sind, dass die Tasche echt ist.

Wenn ich die Tasche zurück nehmen muss ist es ok wenn ich verlange das Sie mir erst die Tasche schickt und ich ihr dann das Geld erstatte?
Das passiert zug-um-Zug, also zeitgleich - sie soll die Tasche zurücksenden und Sie weisen die Rückzahlung nach.

Ein paar Paragrafen um ihr zu antworten würden mir schon helfen.

Kaufvertrag: $433, es liegt ein Mangel vor - Rücktrittrecht der Käuferin: §437 BGB

Achtung: Sie selber haben kein recht zum Rücktritt, nur die Käuferin.

Also es kann nur folgendes passieren: Rücktritt durch die Käuferin (sollten Sie ihr anbieten) - das verhindert aber keine Anzeige - leider.

Ggf. Anwalt vor Ort einschalten.

FRAGESTELLER 21. Januar 2023 1,6/5,0
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